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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeines

reSPEKTRUM® Britta Vrettos führt Coaching und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Die mit reSPEKTRUM® Britta Vrettos abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet reSPEKTRUM® Britta Vrettos kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung des Auftraggebers bzw. Klienten vor, sie können diese jedoch in keinem Fall ersetzen.
reSPEKTRUM® Britta Vrettos ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung einer Dienstleistung heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von reSPEKTRUM® Britta Vrettos nicht angeboten. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
reSPEKTRUM® Britta Vrettos erbringt die Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

2. Angebot/Honorare

Die Angebote von reSPEKTRUM® Britta Vrettos sind freibleibend. Die Honorare verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Für Coaching- und Trainingsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Münchens statt, werden zusätzlich Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten) nach Aufwand und ohne Aufschlag abgerechnet (Bahnfahrt 2. Klasse oder Kilometersatz je gefahrenen Kilometer von 0,30 Euro bei einem Kraftwagen).
Der Auftraggeber ist Schuldner des Coaching- bzw. Trainingshonorars, unabhängig davon, ob eine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt.
Das Honorar für Coachings ist sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Bei Trainings ist das Honorar 12 volle Arbeitstage vor den Trainings zu entrichten. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Honorars ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von reSPEKTRUM® Britta Vrettos anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Terminabsage

Die kostenfreie Absage einer Coaching-Sitzung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Montagstermine sind am vorausgehenden Freitag bis 13.00 Uhr abzusagen, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Eine kostenfreie Absage der Teilnahme an einem Training ist bis 10 volle Arbeitstage vor dem ersten Kurstag möglich. Bei kurzfristiger Abmeldung kann vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson gestellt werden. Eine Gebührenerstattung ist nicht möglich.

4. Copyright

Alle an den Auftraggeber bzw. Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Honorar enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen hat reSPEKTRUM® Britta Vrettos. Es ist nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von reSPEKTRUM® Britta Vrettos ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

5. Versicherungsschutz und Haftung

Die Teilnahme am Coaching / Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Das Coaching / Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen.
 Der Auftraggeber und der Klient tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen / des Trainings. Für eventuell verursachte Schäden kommen der Auftraggeber wie auch der Klient selbst auf. Die Informationen und Empfehlungen in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Die Teilnehmer haben keinen Versicherungsschutz durch reSPEKTRUM® Britta Vrettos.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Verantwortung des Klienten.

6. Vertraulichkeit

reSPEKTRUM® Britta Vrettos verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers wie des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich reSPEKTRUM® Britta Vrettos die zum Zwecke des Coachings/Trainings überlassenen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Coachings und Trainings erfolgen auf der Grundlage des zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächs. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht dem Auftraggeber bzw. dem Klienten als Prozessbegleiter zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber bzw. Klienten geleistet. Der Auftraggeber bzw. Klient sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

9. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Juni 2011.