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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

RESPEKTRUM® Britta Reichard führt Coaching und die Moderation von Modulen und Workshops gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Die mit RESPEKTRUM® Britta Reichard abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet RESPEKTRUM® Britta Reichard kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung des Auftraggebers bzw. Klienten vor, sie können diese jedoch in keinem Fall ersetzen.
RESPEKTRUM® Britta Reichard ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung einer Dienstleistung heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von RESPEKTRUM® Britta Reichard nicht angeboten. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
RESPEKTRUM® Britta Reichard erbringt die Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

2. Angebote/Honorare

Die Angebote von RESPEKTRUM® Britta Reichard sind freibleibend. Die Honorare verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Für Coaching- und Moderations-Leistungen werden die in der Vereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Reisekosten (Fahrtkosten, Fahrtzeit, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten) werden nach Aufwand abgerechnet (Bahnfahrt 2. Klasse oder Kilometersatz je gefahrenen Kilometer von 0,95 Euro bei einem Kraftwagen). Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch RESPEKTRUM® Britta Reichard. Der Auftraggeber ist Schuldner des Honorars, unabhängig davon, ob eine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt. Honorare sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug gemäß Zahlungsziel fällig. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Honorars ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von RESPEKTRUM® Britta Reichard anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Terminabsage

Die kostenfreie Absage eines Coaching Termins ist bis 5 Arbeitstage vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen des Auftraggebers ist das Honorar für zwei Stunden zu bezahlen.
Bei Modulen oder Workshops erfolgt Erstattung bei schriftlicher Abmeldung bis 90 Tage vor Beginn. Erstattung erfolgt abzüglich der grundsätzlich nicht erstattungsfähigen Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie der Tagungspauschale. Bei Einzelpersonen wird einmalig die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person bis 30 Tage vor Beginn des Moduls oder Workshops akzeptiert. Sollte ein Modul oder Workshop aus von RESPEKTRUM® zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, so erstatten wir die gezahlte Workshop- bzw. Modulgebühr zurück. Alternativ buchen wir Sie auf Ihren Wunsch unter Anrechnung der bezahlten Workshop- bzw. Modulgebühr auf eine andere RESPEKTRUM® Veranstaltung um. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Eine sinnvolle und effiziente Durchführung ist nur möglich, wenn die TeilnehmerInnen alle Modul-/ Workshop-Termine wahrnehmen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Modul-/ Workshop-Tages.

4. Copyright

Alle an den Auftraggeber bzw. Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Honorar enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen hat RESPEKTRUM® Britta Reichard. Unterlagen oder Teile daraus in irgendeiner Form zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen ist nur mit schriftlichem Einverständnis von Seiten RESPEKTRUM® Britta Reichard zulässig.

5. Versicherungsschutz und Haftung

Die Teilnahme an Coaching oder Modulen/Workshops setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Coaching und Module/Workshops sind keine Psychotherapie und ersetzt diese nicht. Der Auftraggeber und der Klient tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb von Coaching und Modulen/Workshops. Für eventuell verursachte Schäden kommen der Auftraggeber wie auch der Klient selbst auf. Die Informationen und Empfehlungen in Coaching und Modulen/Workshops sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber und der Klient haben keinen Versicherungsschutz durch RESPEKTRUM® Britta Reichard. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Verantwortung des Klienten.

6. Vertraulichkeit

RESPEKTRUM® Britta Reichard verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers wie des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich RESPEKTRUM® Britta Reichard die zum Zwecke von Coaching und Modulen/Workshops überlassenen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Coaching und Module/Workshops erfolgen auf der Grundlage des zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächs. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching und Module/Workshops sind freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse. Bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht dem Auftraggeber bzw. dem Klienten als Prozessbegleiter zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber bzw. Klienten geleistet. Der Auftraggeber bzw. Klient sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

8. Schlussbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsinhalte sind nur bei schriftlicher Bestätigung von Seiten RESPEKTRUM® Britta Reichard wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Dezember 2024